Ist das hier nicht schon ein Versandhandel?
Diese Frage und was mit einem Gewerbeschein und so weiter ist, kann sich natürlich durchaus stellen.
Nun, nach unseren Recherchen besteht da überhaupt kein Grund zur Sorge. Aber wir lassen uns da natürlich auch gerne eines Besseren belehren. Die CD haben wir in einer recht kleinen Auflage produziert und können über den Verkauf allenfalls die Produktionskosten wieder hereinbekommen.
Steuerrechtliche Gesichtspunkte
Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten fehlt aus dem vorgenannten Umstand heraus bereits die bei allen Einkunftsarten erforderliche Einkunftserzielungsabsicht und der Verkauf ist vielmehr als steuerlich irrelevante "Liebhaberei" zu klassifizieren. Aus diesem Grund halten wir den Verkaufspreis auch bei dem wohl noch recht bescheidenen Betrag von 10 EUR. Schließlich ist die Musik unser Hobby und nicht unser Beruf. Sollte die CD nun allerdings der absolute Renner werden (schön wär's) und wenn wir in eine Nachproduktion gehen sollten, dann erfolgt eine weitere Verwertung selbstverständlich nur entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Gewerberechtliche Gesichtspunkte
Bzgl. des evtl. Erfordernisses eines Gewerbescheins sieht es wie folgt aus: Die Vorschriften der Gewerbeordnung (vgl. etwa §§ 14 ff. GewO) setzen für ihre Anwendung zunächst überhaupt ein Gewerbe voraus. Dem heutigen Gewerbebegriff im Sinne der Gewerbeordnung sind aber nur selbständige Tätigkeiten zuzuordnen, die auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegt sind (Tilch, Horst - Hrsg.: Deutsches Rechts-Lexikon, 2. Auflage, München 1992, Band 2: G-Q, "Gewerbebegriff", Seite 229). Und da bei uns eben die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, ist die Gewerbeordnung auch schon überhaupt nicht anwendbar.
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